Dienstformen und Leistungen
Dienstformen
Der Freiwilligendienst ist in folgenden Formen möglich:
- gesetzliches „Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)“, seit 01.06.2008 gesetzlicher „Jugendfreiwilligendienst“ (18–26 Jahre)
- „Bundesfreiwilligendienst“ (BFD) (18–30 Jahre)
- „Europäisches Solidaritätskorps“ (ESK) der Europäischen Union (18–30 Jahre)
- Programm „weltwärts Süd-Nord-Komponente“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (ebenfalls BFD) (18–29 Jahre)
Die Dienstform hängt ab vom jeweiligen Dienstland, dem Projekt und den Wünschen der/s Freiwilligen. Sie wird gemeinsam besprochen.
Leistungen
Der Dienst ist freiwillig, er dauert 12 Monate, zusätzlich 2–5 Wochen Vorbereitung. Die Freiwilligen treffen mit dem ICE Vereinbarungen, die ihnen Tätigkeiten gemäß den Leitlinien gewähren.
Weitere Leistungen sind:
- Unterkunft und Verpflegung
- Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (gesetzliche Sozialversicherung im FSJ + BFD)
- Taschengeld (mindestens 130,- €, abhängig von Dienstform und Einsatzstelle)
- Fahrtkostenerstattung zu den Bildungsseminaren innerhalb Deutschlands, für An- und Rückreisen nach und von Deutschland gelten programmabhängige Bedingungen. In den meisten Fällen müssen die Freiwilligen die Anreise nach Deutschland selbst bezahlen. (außer ESK)
Während des Dienstes übernehmen die Einsatzstellen, der ICE und, wo vorhanden, die Entsendeorganisation im Heimatland die persönliche und fachliche Begleitung. Dies gilt auch für den legalen Aufenthalt in Deutschland.